Ab Montag, 04. April 2022 gelten folgende Regelungen für die Schulen:
Auf dem gesamten Schulgelände und bei Schulveranstaltungen gibt es keine Maskenpflicht mehr. Die Testpflicht gilt bis zu den Osterferien unverändert fort. Bei einem Infektionsfall in der Klasse gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr. Es entfallen die Kontaktbeschränkungen im Sport- und Musikunterricht. Besondere Hygienevorgaben für den Musikunterricht (Gesang) sind nicht mehr verpflichtend.