Alarmstufe in Baden-Württemberg- Auswirkung auf den Schulbetrieb
Ab Mittwoch, 17. November 2021, gilt in Baden-Württemberg die Alarmstufe. Damit wid wieder die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler an den Schulen eingeführt. Kinder, Lehrer*innen und alle Mitarbeiter*innen müssen am Platz, auf den Begegnungsflächen und in den Betreuungsräumen Maske tragen. Ausnahmen gibt es u.a. bei der Nahrungsaufnahme und im Sportunterricht.
Bitte beachten Sie: Besucher*innen dürfen das Schulgebäude nur nach Terminvereinbarung und unter Einhaltung der 3G-Regel betreten.