Alarmstufe ab 17. November 2021
Ab Mittwoch, 17. November 2021, gilt in Baden-Württemberg die Alarmstufe. Damit wird wieder die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler an den Schulen eingeführt. Kinder, Lehrer*innen und alle Mitarbeiter*innen müssen am Platz, auf den Begegnungsflächen und in den Betreuungsräumen Maske tragen. Ausnahmen der Maskenpflicht gibt es bei der Nahrungsaufnahme und vorerst im Sportunterricht.
Bitte beachten Sie: Besucher*innen dürfen das Schulgebäude nur nach Terminvereinbarung und unter Einhaltung der 3G-Regel betreten.